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Schulordnung Bildungszentrum Bretzfeld
PDF-Version der Schulordnung (PDF-Dokument, 285,21 KB, 23.03.2023)
1. Verantwortung für sich und andere
1.1 Freundlichkeit und Höflichkeit bestimmen den Umgang miteinander. Dazu gehört:
- dass Schüler aufeinander Rücksicht nehmen, besonders auf Jüngere und Schwächere
- die Anerkennung und Durchführung von mehrheitlich beschlossenen Regelungen innerhalb der Unterrichtsgruppe, der Klasse oder der Schülermitverantwortung (SMV) (bspw. Klassenregeln, Raumnutzungsordnungen usw.)
1.2. Schüler und Lehrer gehen höflich und freundlich miteinander um.
Dazu gehört auch ein freundliches Verhalten gegenüber allen anderen an der Schule tätigen Personen.
Die Schüler befolgen die Aufforderungen des Schulpersonals.
1.3 Die Schüler halten sich nur während der Unterrichtszeiten und der kleinen Pausen in den Unterrichtsräumen auf.
1.4 Handys, Smartwatches und andere Multimedia-Geräte bleiben von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr auf dem gesamten Schulgelände sowie im Bereich der Bushaltestelle
ausgeschaltet und in den Taschen verstaut.
1.5 Rauchen oder der Konsum alkoholischer Getränke sind auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.
2. Schulgebäude
2.1 Die Schüler können das Schulgebäude mit dem ersten Gong um 7.25 Uhr betreten. Wer früher ankommt, kann ab 7.00 Uhr den Aufenthaltsraum aufsuchen.
2.2 Schüler, die Unterricht in Fachräumen haben, warten an den dafür angewiesenen Plätzen, bis sie von den Fachlehrern eingelassen werden.
2.3 Das Sitzen und Rutschen auf dem Treppengeländer ist verboten.
2.4 Verursachte Schäden müssen umgehend dem Hausmeister oder einem Lehrer gemeldet werden. Es sollte selbstverständlich sein, dass sich jeder zu einem von ihm verursachten Schaden bekennt.
3. Klassenordnung
3.1 Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer in der Klasse, meldet dies der Klassensprecher im Sekretariat.
3.2 Die Einteilung von Ordnungsdiensten (z.B. Lüften, Tafeldienst usw.) übernimmt die Klasse in Absprache mit dem Klassenlehrer.
3.3 Das Vesper wird in der Regel in den großen Pausen eingenommen. Getränke und Speisen dürfen nur in wiederverschließbaren Gefäßen mit in die Klassen- oder Fachräume genommen werden.
4. Verantwortung für Schuleigentum
4.1 Räume und Einrichtungsgegenstände werden pfleglich behandelt.
4.2 Nach den Unterrichtsstunden sind die Klassenzimmer besenrein zu verlassen.
Das Aufstuhlen erfolgt nach dem Belegungsplan. Die Fenster sind zu schließen.
Die Jalousien sind zurückzufahren.
4.3 Die den Schülern überlassenen Schulbücher sind einzubinden und sorgfältig zu
behandeln.
Verlorengegangene oder beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.
5. Pausenordnung
5.1 Nach den Pausen begeben sich die Schüler unverzüglich in die Klassenzimmer.
5.2 In den großen Pausen müssen alle Schüler das Schulgebäude verlassen. Um ein möglichst schnelles Räumen des Gebäudes zu erreichen, verlässt der jeweilige Lehrer als Letzter das Klassenzimmer und schließt die Türe. Lehrer, die in höheren Stockwerken unterrichten, weisen die Schüler auf dem Weg ins Lehrerzimmer an, sich in die Pause zu begeben.
5.3 Schüler, die vor der großen Pause in Fachräumen (auch Sporthalle) Unterricht haben, gehen direkt in die Pause.
5.4. Die Schüler halten sich in den ihnen zugewiesenen Pausenbereichen auf.
6. Schulgelände
6.1 Der Fahrradabstellplatz befindet sich bei der Brettachtalhalle und ist über den ausgeschilderten Fahrradweg zu erreichen.
Er darf nur zum Abstellen oder Abholen der Fahrräder oder Tretroller betreten werden. Motorfahrzeuge dürfen darauf nicht abgestellt werden.
Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art ist für Unbefugte verboten.
6.2 Hat ein Schüler eine Freistunde oder Hohlstunde, so muss er sich im Aufenthaltsraum oder auf dem Pausengelände aufhalten.
6.3 Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeiten ohne Erlaubniskarte eines Lehrers ist verboten.
6.5 Das Werfen von Schneebällen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
6.6. Ballspielen ist ausschließich auf dafür ausgewiesenen Flächen (z.B. Hartplatz) zulässig. Der Aufenthalt auf dem Hartplatz in den großen Pausen ist erst ab
Klassenstufe 3 zulässig.
7. Mittagszeit
.1 Nach der letzten Vormittagsstunde nehmen die Schüler sämtliche Gegenstände (Schultaschen, Turnbeutel, Vesper usw.), die sie während der Mittagszeit brauchen, aus dem Klassenzimmer mit.
7.2 Der Aufenthalt in den Schulgebäuden, mit Ausnahme der Angebote des Ganztagesbetriebes (im Gebäude A Ebene 0 und Ebene 1 sowie A -2.01) bzw. der Kernzeitbetreuung (Gebäude C) , ist den Schülern in der Mittagspause untersagt, sofern sie nicht Teilnehmer einer von Lehrern beaufsichtigten Schulveranstaltung sind.
8. Bushaltestelle
8.1 Überhastetes Laufen zur Bushaltestelle und jegliches Drängeln, Schieben oder rücksichtsloses Verhalten beim Aufstellen sowie im Bus bergen Gefahren in sich und sind deshalb zu unterlassen.
8.2 Grundschülern der Klassenstufen 1 und 2 ist mit Rücksicht auf ihre körperliche Unterlegenheit ein Vorrang einzuräumen.
8.3 An der Bushaltestelle endet die Aufsicht der Schule mit Abfahrt des Busses, der die Schüler zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Hause bringt.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Maßnahmen im Rahmen des § 90 des Schulgesetzes (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen) in Erwägung gezogen
werden.
Angehörige des Schulpersonals sind zur Durchsetzung der Hausordnung befugt.
Aufgrund der leichteren Lesbarkeit haben wir alle Begriffe in der männlichen (generisches Maskulinum) Form verwenden.
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