Schulordnung: Gemeinde Bretzfeld

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Schulordnung

Hauptbereich

Schulordnung Bildungszentrum Bretzfeld

PDF-Version der Schulordnung

1. Verantwortung für sich und andere

1.1 Freundlichkeit und Höflichkeit bestimmen den Umgang untereinander. Dazu gehört,

  • dass Schüler aufeinander Rücksicht nehmen, besonders auf Jüngere und Schwächere
  • die Anerkennung und Durchführung von mehrheitlichen Beschlüssen innerhalb der Unterrichtsgruppe, der Klasse oder der Schülermitverantwortung (SMV).

1.2 Höflich und freundlich sollen Schüler und Lehrer miteinander umgehen.

Dazu gehört auch ein freundliches Verhalten gegenüber allen anderen an der Schule tätigen Personen. Die Schüler befolgen die Anordnungen des Schulpersonals. Die Schüler müssen bereit sein, die Anordnungen des Schulpersonals zu befolgen.

1.3 Die Schüler halten sich nur während der Unterrichtszeiten und der kleinen Pausen in den Unterrichtsräumen auf.

1.4 Handys, MP3-Player und andere Multimedia-Geräte bleiben vom Beginn der 1. bis Ende der 10. Stunde auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und in den Schultaschen.

1.5 Rauchen oder der Konsum alkoholischer Getränke sind auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen für Schüler aller Klassenstufen verboten. Vom (Eintreffen des 1. Busses bis Abfahrt des letzten Busses!)

2. Schulgebäude

2.1 Die Schüler können mit dem ersten Gong um 7.20 Uhr das Schulgebäude betreten. Wer früher ankommt, kann ab 7.00 Uhr den Aufenthaltsraum aufsuchen.

2.2 Schüler, die Unterricht in Fachräumen haben, warten an den dafür angewiesenen Plätzen (Naturwissenschaften auf den oberen Fluren, Kunst vor der Treppe, die zum Kunstraum führt), bis sie von den Fachlehrer eingelassen werden.

2.3 Das Sitzen und Rutschen auf dem Treppengeländer ist verboten.

2.4 Verursachte Schäden müssen umgehend dem Hausmeister oder einem Lehrer gemeldet werden. Es sollte selbstverständlich sein, dass sich jeder zu einem von ihm verursachten Schaden bekennt.

3. Klassenordnung

3.1 Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein/e Lehrer in der Klasse, meldet dies der Klassensprecher auf dem Sekretariat.

3.2 Die Einteilung von Ordnungsdiensten (z.B. Lüften, Tafeldienst usw.) übernimmt die Klasse in Absprache mit dem Klassenlehrer.

3.2 Das Vesper wird in der Regel in der großen Pause eingenommen. Getränke dürfen nur in wiederverschließbaren Gefäßen mit in die Klassen- oder Fachräume genommen werden.

3.4 Alle sollten dazu beitragen, dass Müll vermieden wird. Wenn Abfälle anfallen, werden die wiederverwertbaren in getrennte Behälter geworfen. Der Müll wird zu den ausgewiesenen Zeiten geleert.

4. Verantwortung für Schuleigentum

4.1 Räume und Einrichtungsgegenstände werden pfleglich behandelt.

4.2 Nach den Unterrichtsstunden sind die Klassenzimmer sauber zu verlassen. Das Aufstuhlen erfolgt nach dem Belegungsplan. Die Fenster sind zu schließen. Die Jalousien sind zurückzufahren. Während der Heizperiode wird nur kurz gelüftet. Fenster und Türen werden dabei nicht gleichzeitig geöffnet.

4.3 Die den Schülern überlassenen Schulbücher sind einzubinden und sorgfältig zu behandeln. Verlorengegangene oder beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.

5. Pausenordnung

5.1 Nach den Pausen begeben sich die Schüler unverzüglich in die Klassenzimmer.

5.2 In der großen Pause müssen alle Schüler das Schulgebäude verlassen. Um ein möglichst schnelles Räumen des Gebäudes zu erreichen, verlässt der jeweilige Lehrer als letzter das Klassenzimmer und schließt die Türe. Lehrer, die in höheren Stockwerken unterrichten, weisen die Schüler auf dem Weg ins Lehrerzimmer an, sich in die Pause zu begeben, ob sie nun Aufsicht haben oder nicht.

5.3 Schüler, die vor der großen Pause in Fachräumen (auch Sporthalle) Unterricht haben, gehen direkt in die Pause.

5.4 Vor dem Bäckerstand warten die Schüler auf den vorgegebenen Markierungen („Zwei Warteschlangen“).

6. Schulgelände

6.1 Niemand verlässt während der Unterrichtszeit (7.30 Uhr bis 10.50 Uhr bzw. 11.50/12.35 Uhr und 13.10 Uhr bis 15.35 Uhr) das Schulgelände ohne die Erlaubnis eines Lehrers.

6.2 Der Fahrradabstellplatz befindet sich bei der Brettachtalhalle und ist über den ausgeschilderten Fahrradweg zu erreichen.

Er darf nur zum Abstellen oder Abholen der Fahrräder betreten werden! Motorfahrzeuge dürfen darauf nicht abgestellt werden sondern auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz zwischen Brettachtalhalle und Humboldtstraße. Im Übrigen ist das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art für Unbefugte verboten.

6.3 Hat ein Schüler eine Freistunde oder Hohlstunde, etwa durch nicht vertretbare Ausfallstunden oder keine Teilnahme am Religions- oder Englischunterricht usw., so muss er sich im Aufenthaltsraum oder auf dem Pausengelände (durch einen gelben Strich auf dem Boden des Schulgeländes markiert) aufhalten, nicht aber im Klassenzimmer, auf den Gängen oder in der Sporthalle.

6.4 Verlässt ein Schüler ohne die Erlaubniskarte eines Lehrers während der obigen Unterrichtszeiten das Schulgelände, verstößt er gegen die Schulordnung. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz bei Unfällen oder ähnlichen Vorfällen.

6.5 Das Werfen von Schneebällen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

7. Mittagszeit

7.1 Nach der letzten Vormittagsstunde nehmen die Schüler sämtliche Gegenstände (Schultaschen, Turnbeutel, Vesper usw.), die sie während der Mittagszeit brauchen, aus dem Klassenzimmer mit und deponieren sie in den dafür vorgesehenen Regalen gegenüber der Essensausgabe.

7.2 Das Betreten des Schulgebäudes (mit Ausnahme der Angebote des Freizeitbereiches und des Eingangbereiches ist den Schülern in der Mittagspause untersagt, sofern sie nicht Teilnehmer einer von Lehrern beaufsichtigten Schulveranstaltung sind.

8. Bushaltestelle

8.1 Überhastetes Laufen zur Bushaltestelle und jegliches Drängeln, Schieben oder rücksichtsloses Verhalten beim Aufstellen sowie im Bus bergen Gefahren in sich und sind deshalb zu unterlassen.

8.2 Grundschülern ist mit Rücksicht auf ihre körperliche Unterlegenheit ein Vorrang einzuräumen. Deshalb kann der Unterricht in den Grundschulklassen einige Minuten früher beendet werden.

8.3 Am Busbahnhof erlischt die Aufsichtspflicht der Schule mit Abfahrt des Busses, der die Schüler zum frühest möglichen Zeitpunkt nach Hause bringt.

Bei Verstößen gegen die Schulordnung können Maßnahmen im Rahmen des § 90 des Schulgesetzes in Erwägung gezogen werden.

Nur wegen der leichteren Lesbarkeit haben wir alle Begriffe in der männlichen Form verwendet.
Selbstverständlich sind immer die weiblichen Personen genauso angesprochen.

Stand: 07/2016

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