Gemeinde Bretzfeld (Druckversion)

Meldepflichtige Krankheiten

Gem. §34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz sind Erziehungsbereichtigte dazu verpflichtet bei nachstehenden Krankheiten eine Meldung an der Schule abzugeben:

   
http://www.bzbretzfeld.de//unser-bildungszentrum/infos-fuer-eltern/meldepflichtige-krankheiten