Gemeinde Bretzfeld (Druckversion)
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Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.bretzfeld.de veröffentlichten Website der Gemeinde Bretzfeld. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 23.02.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1.Barriere:

  1. Beschreibung: Einige Menüpunkte sind direkte Verlinkungen zu anderen Menüpunkten auf der Seite.
  2. Maßnahmen: Die Menüstruktur wird von den zuständigen Mitarbeitern überprüft und ggf. in eine Inhaltsseite umgewandelt.

2.Barriere:

  1. Beschreibung: Die Zustände von Haupt- und Unternavigation (sind Punkte geöffnet oder geschlossen) der Webseite sind aktuell noch nicht korrekt für Screenreader gekennzeichnet .
  2. Maßnahmen: Die Überarbeitung der Navigation wird schnellstmöglich in den Haushalt eingeplant.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

PDF's und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Das Bildungszentrum Bretzfeld kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden dem Bildungszentrum Bretzfeld auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von dem Bildungszentrum Bretzfeld überarbeitet werden. Das Bildungszentrum Bretzfeld ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Fehlen von leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann das Bildungszentrum Bretzfeld bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.02.2022 erstellt und zuletzt am 23.02.2022 überprüft und aktualisiert.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

0711 279-3360
E-Mail-Adressepoststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
https://www.behindertenbeauftragter.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

BITV-Feedback

BITV Feedback

BITV Feedback

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Bildungszentrum Bretzfeld
Grund-, Werkreal- und Realschule
Einsteinstraße 28
74626 Bretzfeld
Telefonnummer: 07946 9472-0
E-Mail-AdresseE-Mail schreiben

Tastaturbefehle

Die Oberfläche der Internetseite lässt sich auch über die Tastatur steuern. Dazu stehen Ihnen bestimmte Tastaturbefehle (Access Keys) zur Verfügung. Menschen mit Handikap wird es hiermit ermöglicht die wichtigsten Bereiche der Internetseite per Tastatureingabe anzusteuern.

Änderung Seitengröße

In den Browsern Firefox, Internet Explorer 8, Internet Explorer 7, Google Chrome, Opera und Safari kann die Seitengröße manuell eingestellt werden:

  • Zum Vergrößern der Seite drücken Sie bitte "Strg" und "+ (*im Ziffernblock)"
  • Zum Verkleinern der Seite drücken Sie bitte "Strg" und "- (*im Ziffernblock)"
  • Um wieder zur Normalansicht zu gelangen drücken Sie bitte "Strg" + "0"
  • Wenn Sie eine Maus mit Mausrad besitzen, dann können Sie die Seitengröße durch gedrückt halten der "Strg" Taste und scrollen des Mausrades verändern.
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